Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen der VHS
1.Teilnahmeberechtigung
Sämtliche Veranstaltungen sind im Rahmen der jeweils angegebenen Höchstteilnehmerzahl grundsätzlich für jeden/jede zugänglich, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei einzelnen Veranstaltungen, soweit dies im Programm angegeben ist, können auch Jüngere teilnehmen. Im Einzelfall kann die Teilnahme von einer bestimmten im Programm bei der betreffenden Veranstaltung beschriebenen Vorbildung abhängig gemacht werden. Soweit für eine Veranstaltung eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt ist, richtet sich die Reihenfolge des Zugangs nach dem Anmeldezeitpunkt. Anmeldezeitpunkt ist entweder die verbindliche persönliche, schriftliche, telefonische, online oder per E-Mail erfolgte Anmeldung.
2. Mindestteilnehmerzahl
Im Regelfall finden Veranstaltungen mit mindestens 10 teilnehmenden Personen im Alter ab 16 Jahren statt. Die/der Leiter/in der Volkshochschule oder sein/e Vertreter/in können Ausnahmen zulassen.
3. Probebesuch
Ein Probebesuch einer Veranstaltung am ersten Veranstaltungstag ist bei Kursen (ausgenommen EDV) möglich.
4. Anmeldung, Rücktritt und Widerrufsrecht
Soweit nichts anderes angegeben ist, müssen Sie sich für alle Veranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn anmelden. Andernfalls riskieren Sie, dass die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder dass sie mangels erkennbaren Teilnehmerinteresses vor Beginn abgesagt wird. Sie können sich für alle Veranstaltungen in allen Anlaufstellen der Volkshochschule persönlich, schriftlich, telefonisch, durch eine Anmeldekarte oder online über www.vhs-driburg.de sowie per E-Mail anmelden, soweit nicht in Einzelfällen eine sofortige Zahlung des Entgelts gefordert ist.
Das Entgelt ist im Veranstaltungsprogramm angegeben. Und zwar bedeutet der erste Betrag das volle Entgelt, der zweite Betrag das ermäßigte Entgelt. Häufig sind für Jugendliche oder junge Erwachsene noch weitergehende Ermäßigungen für die betreffende Veranstaltung angegeben. Bereits einmal herabgesetzte Entgelte, z.B. gekennzeichnet durch die Bezeichnungen „pauschal“ oder „Familienentgelt“, können nicht noch einmal ermäßigt werden.
Bei mehr als dreistündigen Veranstaltungen ist eine Staffelung des Entgeltes in drei Stufen möglich. Demnach können getrennte Entgelte für bis zu sechs und acht Teilnehmer zusätzlich zum regulären Entgelt ausgewiesen werden. Grundlage für die Höhe des Entgeltes bei bis zu sechs, bzw. acht Teilnehmern ist die Berechnung des regulären Entgeltes auf der Basis der Entgeltordnung. Über eine Staffelung des Entgeltes entscheidet die/der Leiter/in der Volkshochschule.
Das Entgelt für die Teilnahme können Sie durch Überweisung, Erteilung eines Lastschrifteinzugs über das Ausfüllen einer Anmeldekarte oder in Ausnahmefällen bar bezahlen. Bei allen Formen der schriftlichen Anmeldung haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§312b ff. BGB und können eine Kursteilnahme innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Anmeldung zur Veranstaltung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle der Volkshochschule in Bad Driburg. Beginnt ein Kurs bereits vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen zweiwöchigen Widerrufsfrist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass mit der Veranstaltung sofort begonnen werden kann.
Die Dozenten und Veranstaltungsleiter der Volkshochschule sind weder berechtigt, Geld entgegen zu nehmen, noch Hörerkarten auszustellen, noch zu überprüfen, ob das Entgelt entrichtet ist. Die Teilnehmer müssen sich in der Veranstaltung lediglich persönlich mit Namen, Vornamen und Anschrift in eine Teilnehmerliste eintragen.
Soweit Sie eine Ermäßigungsberechtigung geltend machen wollen, können Sie das ermäßigte Entgelt im Regelfall nur vor Veranstaltungsbeginn bar gegen Vorlage des Nachweises in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule entrichten. Auch ein vollständiger Erlass des Entgelts ist in begründeten Fällen möglich. Wenden Sie sich an die Hauptgeschäftsstelle in Bad Driburg. Soweit Sie aus wichtigem Grund am Weiterbesuch eines Kurses gehindert sind, kann Ihnen auf Antrag der nicht verbrauchte Teil des Entgelts erstattet werden, sobald Sie sich abgemeldet haben. Die Abmeldung beim Kursleiter genügt nicht.
5. Nebenkosten und Kosten von Lehrmitteln
Neben dem Entgelt können für Sie in den im Veranstaltungsprogramm angegebenen Fällen Nebenkosten, z.B. Verbrauchsmaterial, Lernmittel, Stromkosten sowie Raum- und Gerätemieten entstehen. Lehrbücher müssen Sie selbst bezahlen.
6. Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen
Bei Kursen, deren Inhalte beruflich verwendbar sind, werden auf Anforderung kostenlos Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung erhält allerdings nur, wer regelmäßig, d.h. mindestens an 80 % des Unterrichts, teilgenommen hat. Die Teilnahme ist ausschließlich über die Teilnehmerliste, welche durch die/den Kursleiter/in geführt, wird nachzuweisen.
Teilnahmebescheinigungen können zu den regulären Öffnungszeiten in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule persönlich abgeholt werden. Hierzu ist eine vorherige telefonische Anforderung der Teilnahmebescheinigung erforderlich. Teilnahmebescheinigungen können nicht über den Dozenten, sondern ausschließlich durch die/den jeweilige/n Teilnehmer/in selbst angefordert werden.
Im Einzelfall kann gegen Erstattung der Kosten auch eine Prüfung stattfinden, über deren Ergebnis ein Prüfungszeugnis ausgestellt wird.
7. Hausordnung
Sie werden gebeten, sich an die Hausordnung der Räumlichkeiten zu halten, in denen die von Ihnen besuchte Veranstaltung stattfindet. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen ausnahmslos verboten
8. Haftung
Die Volkshochschule behält sich das Recht vor, Ort oder Termine ihrer Veranstaltungen zu ändern, Veranstaltungen abzusagen oder bei Überbelegung zu teilen. Ansprüche gleich welcher Art können hieraus nicht hergeleitet werden. Im Falle einer ausgefallenen oder abgebrochenen Veranstaltung erhalten Sie Ihr gezahltes Entgelt ganz oder teilweise zurück. Der Zweckverband unterhält keine Unfallversicherung, sondern lediglich eine Haftpflichtversicherung. Bei nicht von Mitarbeitern der Volkshochschule verschuldeten Unfällen haftet die Volkshochschule nicht. In Einzelfällen bestehen aber gesetzliche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 b oder c RVO. Sollten Sie durch ein Verschulden eines Mitarbeiters der Volkshochschule einen Schaden erleiden, wenden Sie sich unverzüglich, d.h. möglichst am selben Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag, unmittelbar an den Leiter der Volkshochschule.
9. Speicherung personenbezogener Daten
Zum Zwecke der Verwaltung setzt die Volkshochschule eine elektronische Datenverarbeitung ein. Mit der Anmeldung werden folgende personenbezogene Daten erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail und im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung. Beim Lastschriftverfahren werden die erforderlichen Daten für die Abbuchung von Entgelten an die Stadtkasse Bad Driburg übermittelt. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule erklären Sie sich mit der Abspeicherung der genannten Daten einverstanden.
10. Gültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mit Bekanntgabe dieser Teilnahmebedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
Ihre
Volkshochschule