Berufliche Weiterbildung mit staatlichen Zuschüssen finanzieren
Fördermittel von bis zu 154 Euro über die VHS beantragen!
Eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland ist das lebenslange Lernen. Die Bedeutung stetiger Weiterbildung wird vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung und des technologischen Wandels weiter wachsen.
Die Bundesregierung führt das Förderprogramm „Bildungsprämie“ ein, um die Bereitschaft des Einzelnen zu unterstützen, über private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine dauerhaft erfolgreiche berufliche Laufbahn zu treffen. Durch entsprechende finanzielle Anreize sollen mehr Menschen als bislang zur Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Dabei richtet sich das Förderprogramm insbesondere an Erwerbstätige mit geringen Einkommen.
Ein erster Förderbaustein ist der sogenannte Prämiengutschein. Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 €, bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 35.800 €, nicht übersteigt, können diesen Beitrag zur Kofinanzierung ihrer beruflichen Weiterbildungsvorhaben in Höhe von bis zu 154 € beantragen.
Zu dieser Gruppe zählen laut Förderrichtlinie u. a. Arbeiter und Angestellte, Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Keinen Anspruch auf den Prämiengutschein haben Nichterwerbstätige, z. B. in Schule, Ausbildung, Studium oder Ruhestand sowie Personen die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, z. B. Arbeitslosengeld I oder II, erhalten.
Gefördert werden Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen, d.h. auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt, bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen.
Als Anlaufstelle für Weiterbildungsinteressierte steht ab Januar 2009 die Volkshochschule Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim zur Verfügung. Nach vorheriger Terminabsprache werden im Rahmen einer Prämienberatung die Fördervoraussetzungen sowie das Ziel der Weiterbildung geklärt. Im Anschluss an die Beratung erfolgt ggf. die Ausgabe des Prämiengutscheins.
Die Beratung erfolgt trägerneutral und kann selbstverständlich auch für Kurse und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden, die nicht bei der VHS selbst, sondern bei weiteren Bildungsträgern angeboten werden. Pro Person kann eine Prämienberatung pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einer Weiterbildung erst nach der Prämienberatung und ggf. der Ausstellung des Prämiengutscheins erfolgen darf. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen.
Allgemeine und nähere Informationen zum Prämiengutschein erhalten Interessenten unter der kostenlosen Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (0 800 – 26 23 000) oder über eine Email an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de.
Zur Vereinbarung eines Beratungstermins steht Ihnen bei der VHS Herr Markus Krick ab Januar unter der Rufnummer 0 52 53 - 88 17 02 oder der E-Mail-Adresse markus.krick@vhs-driburg.de gern zur Verfügung.


